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Tankwagen zur Flugzeugbetankung

Luftfahrt Flughafenentgelte

Erfahren Sie alles über die Flughafenentgelte am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB). Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Gebühren für Landungen, Abflüge und andere Flughafenleistungen. Transparenz und klare Kostenübersicht für eine bessere Planung.

Luftfahrt Anflugentgelte

Gemäß der am 09. August 2021 in Kraft getretenen Verordnung zur “Änderung der Flugsicherungs- An- und Abflug-Kostenverordnung” (FSAAKV) werden vom Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) seit 01. September 2021 keine Anflugentgelte mehr erhoben. Seit diesem Zeitpunkt werden entsprechende An- und Abfluggebühren von den Flugsicherungsdienstleistern (ANSP) direkt den Luftraumnutzern per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

Gemäß Verordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) werden wir für diesen Zweck folgende Kundendaten an die DFS Aviation Services GmbH übermittelt:

1) Flugzeugkennzeichen

2) Maximales Abfluggewicht

3) Zeitpunkt der Landung

4) Modalitäten der Zahlung

5) gegebenenfalls die Umsatzsteuerbefreiung des Luftraumnutzers

6) Name und Anschrift des Betreibers des Luftfahrzeuges

7) Name und Adresse des Eigentümers, sofern der Luftfahrzeughalter nicht bekannt ist

8) die Rechnungsanschrift, sofern sie von der oben genannten Anschrift abweicht

Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen ENTGELTORDNUNG FLUGHAFEN KARLSRUHE / BADEN-BADEN.

Flughafenentgelte können für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB/EDSB) mit der Piloten-Bezahl App aeroPS entrichtet werden. Auf der Facebook-Seite von aeropayservice finden Sie ein anschauliches Video.

Luftfahrt Landeentgelte

Auszüge aus der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Stand: 01. Januar 2023 – alle Preise zzgl. MwSt, alle Angaben ohne Gewähr

2.1 Landeentgelte

2.1.1 Propellerflugzeuge bis 9.000 kg MTOM einschließlich Motorsegler

Für Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg und Strahlflugzeuge nach ICAO Annex 16 Chapter 3 und 4 setzt sich das Landeentgelt aus 3 Komponenten zusammen:

Lärmklasse A (“erhöhter Schallschutz”)

Für die in die Lärmklasse A einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:

Bei einem MTOM bis 1.400 kg 8,72 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg 16,36 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM 10,10 €

Lärmklasse B (“besonderer Schallschutz”)

Für die in die Lärmklasse B einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:

Bei einem MTOM bis 1.400 kg 16,18 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg 26,87 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM 16,18 €

Lärmklasse C

Für die in die Lärmklasse C einzuordnenden Luftfahrzeuge beträgt das Landeentgelt:

Bei einem MTOM bis 1.400 kg 24,80 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg 46,13 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg bis 9.000 kg; je angefangene 1.000 kg des MTOM 24,80 €

Für Landungen von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die im Rahmen des erforderlichen Werftbetriebes genehmigt werden (PPR), wird ein Landeentgelt von 15,25 € erhoben.

 

2.1.2 Propellerflugzeuge über 9.000 kg MTOM und Strahlflugzeuge

Für Propellerflugzeuge mit einem MTOM über 9.000 kg und Strahlflugzeuge nach ICAO Annex 16 Chapter 3 und 4 setzt sich das Landeentgelt aus 3 Komponenten zusammen:

 

2.1.2.1 Landeentgelt je angefangene 1.000 kg des MTOM

2.1.2.2 Lärmabhängiges Landeentgelt

2.1.2.3 Emissionsabhängiges Landeentgelt

2.1.3 Drehflügler

Für Drehflügler beträgt das Landeentgelt:

Bei einem MTOM bis 1.400 kg 15,40 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg 36,16 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg je angefangene 1.000 kg des MTOM 19,42 €

Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen ENTGELTORDNUNG FLUGHAFEN KARLSRUHE / BADEN-BADEN.

Flughafenentgelte können für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB/EDSB) mit der Piloten-Bezahl App AEROPS entrichtet werden. Auf der Facebook-Seite von aeropayservice finden Sie ein anschauliches Video.

Luftfahrt Abstellentgelte

Auszüge aus der Entgeltordnung für den Verkehrsflughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Stand: 01. Januar 2023 – alle Preise zzgl. MwSt, alle Angaben ohne Gewähr

1. Allgemeines

1.1 Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben deren Halter oder Führer ein Entgelt (Abstellentgelt) nach Maßgabe dieser Entgeltordnung an den Flughafenunternehmer zu entrichten.

1.2 Für Flugzeuge und Drehflügler bemisst sich das Abstellentgelt nach dem in der Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabfluggewicht (MTOM).

2. Entgelte

Das Abstellentgelt beträgt pro angefangene 24 Stunden:

Bei einem MTOM bis 1.400 kg 3,95 €
Bei einem MTOM über 1.400 kg bis 2.000 kg 6,58 €
Bei einem MTOM über 2.000 kg je angefangene 1.000 kg des MTOM 3,95 €

Das Mindestabstellentgelt beträgt 10,96 €.

Für eine Abstellung von insgesamt höchstens drei (3) Stunden zwischen Landung bzw. Abstellung und dem Start bzw. Beendigung der Abstellung des Luftfahrzeuges wird kein Abstellentgelt erhoben.

Alle weiteren Entgelte und Bestimmungen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen ENTGELTORDNUNG FLUGHAFEN KARLSRUHE / BADEN-BADEN.

Flughafenentgelte können für den Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB/EDSB) mit der Piloten-Bezahl App AEROPS entrichtet werden. Auf der Facebook-Seite von aeropayservice finden Sie ein anschauliches Video.

Luftfahrt Unterstellentgelte

Für die Unterstellung eines Luftfahrzeuges in einer Halle werden von der ENTGELTORDNUNG FLUGHAFEN KARLSRUHE / BADEN-BADEN unabhängige Entgelte erhoben. Kontaktieren Sie unser Immobilien Management:

07229 / 66 20 20
IMMOBILIENMANAGEMENT@BADEN-AIRPARK.DE

Tageweise Unterstellung
0,75 € je angefangene 100 kg MTOM je angefangene 24 h
18,00 € Mindestentgelt

Shelter (Entgelte nur bei Mietvertrag)
75,00 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ
zzgl. 15,00 € pro Monat je angefangene 100 kg MTOM

Karusselhangar (Entgelte nur bei Mietvertrag)
130,00 € pro Monat Grundgebühr pro LFZ
zzgl. 16,50 € pro Monat je angefangene 100 kg MTOM